Ursprünglich wurde das Forward Darlehen zur Finanzierung von kommunalem und gemeinnützigem Wohnungseigentum geschaffen. Mit dieser Darlehensform sichert sich der Darlehensnehmer einen günstigen Zinssatz für eine in der Zukunft liegende benötigte Finanzierung oder Umschuldung.
Diese Zinsgarantie muss natürlich bezahlt werden. Deshalb liegen die Zinsen für ein Forward Darlehen in der Regel um etwa 0,7 Prozent höher als der aktuell auf dem Markt verfügbare Zinssatz. Der Vorteil für den Kreditnehmer besteht darin, dass er bei einem Forward Darlehen eine verlängerte Zinsgarantie erhält. In Zeiten von ohnehin günstigen Darlehenszinsen ist die
Sollte sich der Markt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er das Darlehen dann tatsächlich in Anspruch nimmt, in Bezug auf den Kreditzins negativ entwickeln, hat dies für den Kreditnehmer keinerlei Bedeutung, weil seine Zinsen für die gesamte Laufzeit des Darlehens bereits im Vorfeld festgeschrieben worden sind. Im umgekehrten Fall trägt der Darlehensnehmer natürlich auch das Risiko, eventuell zu hohe Zinsen zu bezahlen, weil der Zinsmarkt zu dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme deutlich niedrigere Zinsen aufweist.
Forward Darlehen haben teilweise Zinsbindungsfristen von mehr als 20 Jahren. Dabei kann zum Beispiel eine bestimmte Zeit lang nur Tilgung vereinbart werden. Auch Sondertilgungen können in den Vertrag aufgenommen werden. Dies ist sinnvoll, um den Kredit ohne zusätzliche Kosten vorfristig ablösen zu können.



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