So wird Tagesgeld besteuert

E-Mail Drucken PDF

Was wäre Deutschland ohne Steuern? Da darf es nicht verwundern, dass man nicht nur auf Löhne und Mieteinnahmen Steuern zu zahlen hat, sondern auch auf eine ganze Reihe anderer Einkünfte. Dazu gehören auch die sogenannten Kapitalerträge, also Geld, das man zum Beispiel aus Aktien oder anders angelegtem Geld bekommt. Dividenden gehören ebenso dazu wie die klassischen Zinserträge aus dem Sparbuch. Dadurch wird klar: Auch das Tagesgeld, für das man ja ebenfalls Zinsen bekommt, unterliegt einer Besteuerung. Um eben diesen Vorgang einfacher zu gestalten, wurden im Jahr 2009 alle Steuern, die man auf solche Einkünfte zu zahlen hat, unter dem Begriff der Abgeltungssteuer zusammengefasst.

Die Abgeltungssteuer ist unabhängig von der Art des Einkommens immer gleich. Ob man also Aktiengewinne versteuert oder die Zinsen aus dem Tagesgeld ist unerheblich. Es werden immer satte 25 % an Steuern auf das Einkommen erhoben. Und das ist noch nicht alles. Ebenso wie bei der Lohnsteuer muss man auch auf die Abgeltungssteuer noch 5,5 % Solidaritätszuschlag zahlen. Berechnet wird dieser Betrag auf Grund der erhobenen Steuer, nicht an Hand der angelegten Summe. Ist man Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche, dann hat man für die Einkünfte aus dem Tagesgeld außerdem noch 8 % oder 9 % Kirchensteuer zu zahlen. Aber keine Sorge: Betroffen sind von diesen Steuern selbstverständlich nur die Zinsen. Das angelegte Geld selbst wird keiner Steuer unterzogen und muss deshalb auch bei der Steuererklärung keine besondere Beachtung mehr bekommen.

Es gib einige Möglichkeiten, wie man die Steuer verringern kann, die man auf sein Tagesgeld zahlen muss. Grundsätzlich anzuraten ist, dass man für seine Zinserträge den Sparer-Freibetrag nutzt. Er wird umgangssprachlich auch oft einfach als "Pauschbetrag" bezeichnet. Jedem Sparer steht ein Freibetrag von 800 Euro im Jahr zur Verfügung, auf den keine Steuern fällig werden. Nimmt man durch sein Tagesgeld also 1.000 Euro ein, muss man nur auf 200 Euro Abgeltungssteuer zahlen, statt auf den gesamten Betrag. Eine andere Möglichkeit ist die Nichtveranlagung. Ist das eigene Einkommen niedriger als 8.004 Euro im Jahr, kann man sich vom Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung holen. Dann werden die Zinsen überhaupt nicht versteuert. Die Überweisung an das Finanzamt übernimmt übrigens die Bank.

YOU ARE HERE:

Buch Tipp

Finanz- und Geld-BuchDie Redaktion von Der-Geld-Blog.de empfiehlt das Buch "Mehr Geld im Portemonnaie. Das Buch informiert den Leser und gibt nützliche Tipps, wie man sein Geld mit einer möglichst hohen Rendite vermehrt.

Finanzen und Geld

Geld und die dazugehörigen Finanzen sind wichtige Aspekte im Leben eines Jeden. Um sein Geld zu vermehren und seine Finanzen im Griff zu behalten, informiert der Geld Blog über das aktuelle Geschehen auf den Finanzmärkten und über Änderungen in den Gesetzen, welche Ihre FInanzen betreffen.